Wie kann Partizipation in der Spielgruppe gelingen?

"Jedes Kind möchte sich überall, wo es sich aufhält, willkommen fühlen und einbezogen werden"
(Leitprinzip aus dem Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung)

In dieser Veranstaltung werden wir den Prozess der Partizipation unter die Lupe nehmen: Was bedeutet das? Wofür ist es gut und wichtig, Kinder teilhaben zu lassen an Entscheidungen? Gilt das für alle Entscheidungen? Wie lässt sich Überforderung vermeiden? Welche Voraussetzungen benötigen erfolgreiche partizipative Prozesse? Worauf kommt es wirklich an und wie lässt sich das in der Spielgruppe umsetzen? Die Veranstaltung wird Impulse zu diesen Fragen liefern und ausreichend Zeit für den Austausch zu Ihren Fragen, Überlegungen und Anregungen bieten.

Kursdaten

Datum 10. September 2025
Zeit 15.00-18.00 Uhr
Ort Flurstrasse. 2
4922 Bützberg
Dachgeschoss
Anmelde-
schluss
10. August 2025
Leitung Irma Bachmann-Widmer, Erziehungs- und Familienberaterin, Ausbilderin und Diplomexpertin IG Spielgruppen CH
Kosten FKS-Mitglieder
CHF 80.00
Nicht Mitglieder
CHF 100.00

Kursbestimmungen Weiterbildungen FKS Kanton Bern

Administration:
Die Kursbestätigungen erfolgen 8 bis 10 Tage vor dem Kurs per E-Mail

Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungen werden mit der Kursbestätigung verschickt. Das Kursgeld ist im Voraus zu bezahlen.

Durchführung:
Die Kurse finden nur bei genügend Anmeldungen statt. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Wenn ein Kurs wegen Unterbelegung nicht durchgeführt werden kann, wird dies den angemeldeten TeilnehmerInnen spätestens 8 Tage vor dem Kursdatum mitgeteilt.
Die Kurse können verschoben oder online durchgeführte werden, wenn äussere Umstände z.B. eine Epidemie, eine Durchführung vor Ort nicht zulassen.

Haftung:
Die FKS Spielgruppen Kanton Bern kann bei einer allfälligen Nichtdurchführung nicht haftbar gemacht werden. Ebenso wird keine Haftung für verlorene, vergessene oder beschädigte Gegenstände/Kleider übernommen.

Versicherung:
Ist Sache der TeilnehmerInnen.

Annullierung:

  • Bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 30.— Rücktrittsgebühr (ohne Kursbetrag)
  • 29 bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn sind 50% des Kursbetrages geschuldet danach sind 100 % des Kursbetrages fällig
  • Nach Ausbildungsbeginn: Keine Rückerstattung der Kosten.
  • Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Kursunterlagen und -material bei Nichtbesuch des Kurses.
  • Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer "Annullationsversicherung Fortbildung":
    Beispiel: Die Kosten belaufen sich bei einem Kursbetrag von CHF 160.- auf CHF 7.20 = 4,5%
  • Bei Ausfall des Kurses wegen zu geringer Teilnehmerzahl wird der ganze Betrag zurückerstattet.
  • Der Kursort kann aus organisatorischen Gründen geändert werden, ebenso die Kursleitung.
  • Der Kurs kann, wenn nötig, z.B. wegen einer Epidemie, online durchgeführt oder verschoben werden. Es können keine Ansprüche für Kursgeldrückerstattung oder Kursgeldreduktion geltend gemacht werden.