Lebensmittelgesetz

Immer wieder werden wir gefragt, ob Spielgruppen unter das Lebensmittelgesetz fallen oder nicht.

Es gilt in der gesamten Schweiz die einheitliche Regelung:
Wo Lebensmittel und Gebrauchsgegenständen nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind, sondern an Dritte abgegeben werden, greift das "Bundesgesetz für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände". Das bedeutet, dass bei einer Abgabe von Speisen und Getränken in der Spielgruppe die Richtlinien des Lebensmittelgesetzes beachtet werden müssen.
Dem kantonalen Lebensmittelinspektorat ist bewusst, dass das Risiko in Spielgruppen relativ gering ist und hat daher in Zusammenarbeit mit der FKS eine einfache Regelung für Spielgruppen gefunden.

Anleitung für die Vorgehensweise sowie Formulare für die Selbstkontrolle sind exklusiv für Mitglieder im Mitgliederbereich zum Download bereit gestellt.

Allfällige, spezifische Fragen beantwortet gerne das Kantonale Laboratorium Bern, Muessmattstrasse 19, Postfach, 3000 Bern 9

Tel. 031 633 11 11 oder 031 633 11 55
Fax. 031 633 11 99
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Weitere Informationen zum kantonalen Laboratorium findet Ihr auf www.be.ch/kl